Herrenhaus ideal für ein Familien-Renovierungsprojek Kerzers, FR

  • Verhandlungspreis CHF
    1’300’000
  • Zimmer
    5
  • Baujahr
    1817
  • Schutzstatus
    Kantonal
Standort Burgstatt, 3210 Kerzers, Freiburg
Objekttyp Haus
Wohnfläche 300 m2
Grundstückfläche 1021 m2
Bauzone Zone de centre
Baulicher Zustand Das Haus ist bewohnbar, allerdings sind einige Renovierungen erforderlich, insbesondere das Heizsystem, das derzeit eine zentrale elektrische Heizung ist.

Die Immobilie befindet sich in zentraler Lage mit guter Anbindung an die Annehmlichkeiten des täglichen Lebens. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Einrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in unmittelbarer Nähe. Darüber hinaus ermöglicht die schnelle Anbindung an die Autobahn eine bequeme Fahrt in die umliegenden Grossstädte.

Die Grünflächen rund um das historische Anwesen laden zum Entspannen, zu Aktivitäten im Freien oder zum geselligen Beisammensein mit Familie und Freunden ein.

Das Haus wurde in den 80er Jahren sorgfältig restauriert, wobei seine Geschichte bewahrt wurde und gleichzeitig moderne Anpassungen vorgenommen wurden. Es ist in zwei getrennte Teile aufgeteilt, die einen funktionalen Bürobereich und einen Wohnbereich harmonisch miteinander verbinden. Durch Umbaumassnahmen können auch mehrere Wohnungen geschaffen werden.

Die zahlreichen Parkmöglichkeiten für Sie und Ihre Besucher sind ein weiterer Pluspunkt dieses Gebäudes.

Mit seiner Mischung aus Geschichte und Moderne wird dieses Gebäude auch den anspruchsvollsten Käufern gerecht. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um dieses architektonische Juwel kennen zu lernen und Ihren Traum vom Wohnen in einem Haus mit historischem Charme und modernem Komfort zu verwirklichen.

Das Bauernhaus aus dem Jahre 1817 ist als Kulturgut mit Wert B eingestuft und im Zonenplan der Gemeinde mit Wert 2 geschützt.

Auf der Parzelle 42 befindet sich auch das Objekt 1a. Diese Liegenschaft ist weder eingestuft noch geschützt. Sie kann gemäss den geltenden Bestimmungen Art. 10 Ortsbildschutzperimeter umgebaut und umgenutzt werden. Für einen teilweisen oder vollständigen Abbruch müssen zwingende funktionale und strukturelle Gründe vorliegen. Die detaillierten Bestimmungen sind dem Dokument Art. 10 Ortbildschutzperimeter zu entnehmen.

Zusätzliche Neubauten auf der Parzelle sind nicht zulässig. Die Liegenschaft liegt ausserhalb der bebaubaren Freiflächen innerhalb des Ortbildschutzperimeters.

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